Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2024
Zustandekommen eines Therapievertrages
Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Systemischen Therapeutin Christine Anna Schübbe und dem/der Klient*in. Der Therapievertrag kommt zustande, wenn der/die Klient*in das Angebot annimmt und sich zum Zweck von Therapie/Beratung an die Therapeutin wendet.
Als Klient*in können Sie bei der Therapeutin eine Systemische Einzel- und Paar-Therapie oder Beratung in Anspruch nehmen. Diese Form der Therapie ersetzt jedoch keine gründliche körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt oder eine Ärztin. Bei Beschwerden mit Krankheitswert ist der/die Klient*in ausdrücklich aufgefordert, sich aktiv in die Behandlung eines Arztes / einer Ärztin zu begeben.Die von mir gebotene Behandlung bzw. Therapie enthebt den/die Klienten*in nicht davon, die volle Verantwortung für seine/ihre Handlungen selbst zu übernehmen. Bei möglichen Störungen verpflichten sich der/die Patient*in, die Therapeutin darüber zeitnah zu informieren.
Gesundheitszustand
Der/die Klient*in versichert, dass er an keiner Erkrankung leidet, die seine/ihre Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die einer Beratung oder einem Coaching aus medizinisch-psychologischen Gründen zurzeit entgegensteht. Sollte aktuell eine Psychotherapie in Anspruch genommen werden (oder angeraten sein), bestätigt der/die Klient*in, dass er/sie dies der Systemischen Therapeutin Christine Anna Schübbe mitteilt und die behandelnde Therapeut*in über die Systemische Therapie/Beratung (Themen, Ziel, etc.) dauerhaft informiert ist und dieser Beratung auch zustimmt.
Beratungsausschluss
Sollte Christine Anna Schübbe in den Gesprächen den Eindruck gewinnen, dass der/die Klient*in psychiatrische Auffälligkeiten zeigt oder verwirrt ist, wird das Beratungsgespräch mit dem Hinweis, sich in eine entsprechende Behandlung zu begeben, abgebrochen.
Wenn die Systemische Therapeutin in der Beratung/ in der Therapie den Eindruck gewinnt, dass der/die Klient*in alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss steht, wird die Beratung/die Therapie von Christine Anna Schübbe abgebrochen.Darüber hinaus werden Beratungen/Therapien sofort abgebrochen, wenn der/die Klient*in religiös fanatische, sexistische oder rassistische Äußerungen und/oder Beschimpfungen vornimmt.
Schweigepflicht
Die Daten der Klienten werden vertraulich behandelt und ohne die ausdrückliche Zustimmung weder bezüglich der Inhalte der Beratungen und Behandlungen sowie deren Begleitumstände, noch bezüglich der persönlichen Verhältnisse Auskünfte erteilt.
Die umfassende Schweigepflicht kommt nicht zur Anwendung, wenn die Systemische Therapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, wie z.B. bei Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte (d.h. Erziehungsberechtigte, Vormünder oder gesetzliche Betreuer), nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.Zudem gilt dies ferner nicht, wenn in Zusammenhang mit der Therapie persönliche Angriffe gegen die Therapeutin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
Überlassenen Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem/der Klient*in überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, z.B. behält Christine Anna Schübbe sich das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die Therapeutin erteilt dem/der Klient*in ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
Therapie- und Beratungserfolg
Christine Anna Schübbe kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können daran, dass möglichst bald ein Therapie- und Beratungserfolg eintritt.
Honorar und Bezahlung
In der Regel gelten die auf der Homepage festgelegten sowie die im Erstgespräch genannten aktuellen Honorarsätze. Der Stundensatz wird dabei auf der Basis der tatsächlich angefallenen Zeit berechnet.
Die Bezahlung erfolgt entsprechend der Vereinbarung. Entweder unverzüglich nach schriftlicher Rechnungslegung oder nach jeder Sitzung in bar.Kostenerstattung durch Dritte
Als Systemische Therapeutin und Beraterin besitzt Christine Anna Schübbe generell keine Zulassung zu den gesetzlichen Krankenkassen. Das hat zur Folge, dass jeder/jede Klient*in selbst sowohl für die Informationsbeschaffung, als auch für die Beantragung eventueller Kostenerstattungs- und Kostengenehmigungsverfahren verantwortlich ist.
Die Mitwirkung der Therapeutin beschränkt sich ausdrücklich darauf, ggf. einen Kostenplan sowie eine Abrechnung zu erstellen.Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von einem Kostenträger (Privatkrankenkasse) hat keinerlei Einfluss auf das vereinbarte Honorar und die daraus resultierenden Kostenforderungen.
Termine und Ausfallhonorar
Mit der Vereinbarung eines Termins mit der Systemischen Therapeutin gehen Sie eine vertragliche Beziehung ein. Nimmt der/die Klient*in den vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Abmeldung nicht wahr, wird ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Honorars fällig. Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Termin mindestens 24 Stunden zuvor abgesagt wurde.
Behandlungsdauer und Kündigung
Die Dauer und Termine der Sitzungen werden zwischen den Vertragspartnern im Erstgespräch und nachfolgend in beiderseitigem Einvernehmen mündlich vereinbart.
Beide Parteien sind berechtigt, den Beratungsvertrag ohne Angaben von Gründen zu beenden.
Die Therapeutin ist zudem berechtigt, den Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn aufgrund der therapeutischen Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln werden kann bzw. darf, oder wenn es Gründe gibt, die Therapeutin in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung, erhalten.
Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Eine vertrauensvolle Basis bzw. ein vertrauensvolles Arbeitsverhältnis ist für die therapeutische Arbeit unerlässlich. Zweifel an dieser Basis sollten offen angesprochen werden und im gegenseitigen Einvernehmen geklärt werden.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.